Einleitung
Die Zentrale Widerspruchsstelle (ZWiS) dient ausschließlich der Verwaltung von
                                Widersprüchen gegen die Datennutzung in organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen
                                (oKFEP) nach § 25a SGB V.
                                Gemäß § 25a Abs. 4 Satz 5 SGB V können Versicherte der Datenerhebungen, -verarbeitungen
                                und -nutzungen zum Zwecke der Qualitätssicherung von oKFEP widersprechen. Eingegangene
                                Widersprüche werden von der ZWiS entgegengenommen und der Vertrauensstelle des G-BA (https://www.vertrauensstelle-gba.de)
                                zur weiteren Berücksichtigung übermittelt.
                                
Die Widerspruchsstelle verarbeitet keine Daten der Früherkennungsprogramme,
                                sondern speichert und verarbeitet nur die im Rahmen des Widerspruchs von den Betroffenen
                                selbst gesendeten Daten.
                                Bei Auskunftsersuchen zu den für die Früherkennungsprogramme gespeicherten Daten gemäß
                                DSGVO wenden Sie sich bitte an die Vertrauensstelle des G-BA. Bei Widersprüchen, falls
                                Sie keine weiteren Informationen zu den Früherkennungsprogrammen erhalten möchten,
                                wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Weiteres Informationsmaterial sowie
                                Broschüren sind vom G-BA erhältlich. Die Zentrale Widerpsruchsstelle kann Ihnen zu
                                diesen Anliegen nicht weiterhelfen und keine weiteren Informationen geben.
                        
Widerspruchsmöglichkeiten
Sie können jederzeit der Speicherung und Auswertung Ihrer persönlichen Daten für die
                                    jeweilige Programmbewertung ohne Angaben von Gründen widersprechen. Unabhängig von
                                    einem Widerspruch können Sie weiter an der Darmkrebs-Früherkennung und der
                                    Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung teilnehmen.
                                    
Versicherte haben die Möglichkeit ihren Widerspruch per Brief, E-Mail mit
                                    angehangenem Widerspruchsschreiben oder Fax an die Widerspruchsstelle zu senden. Für
                                    einen gültigen Widerspruch müssen die folgenden Daten enthalten sein:
                                
- Krankenversicherungsnummer
- Vor- und Nachname
- Programmname des Früherkennungsprogramms
- Unterschrift/digitale Signatur
- Anschrift (bei postalischem Widerspruch oder Widerspruch per Fax)
Über die Widerspruchsstelle
Betreiber der Zentralen Widerspruchsstelle ist die vital.services GmbH.